Erdbestattung in Wunstorf: Ablauf, Grabarten und Gebühren
Die Erdbestattung im Sarg ist die traditionelle Form der Beisetzung. Hier erfahren Sie, welche Regeln in Niedersachsen gelten, welche Grabarten es auf den Friedhöfen in Wunstorf gibt und welche Gebühren anfallen. Für die Durchführung vermitteln wir Ihnen kostenfrei ein geprüftes Bestattungshaus aus der Region.
Was ist eine Erdbestattung?
Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem Sarg in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt. Für viele Familien ist das die vertrauteste Form des Abschieds: Es gibt einen festen Ort, an dem man trauern, Blumen ablegen und sich erinnern kann. Häufig geht der Beisetzung eine Trauerfeier in der Friedhofskapelle oder in der Kirche voraus. Anschließend begleiten die Angehörigen den Sarg zum Grab.
In Wunstorf ist eine Erdbestattung auf allen Friedhöfen möglich, auf den kirchlichen ebenso wie auf den städtischen. Welcher Friedhof infrage kommt, hängt meist vom Wohnort, von einer bestehenden Familiengrabstätte oder vom Wunsch der verstorbenen Person ab. Eine Übersicht finden Sie unter Friedhöfe in Wunstorf.
Sargpflicht und Tuchbestattung in Niedersachsen
In Niedersachsen gilt nach § 11 Abs. 1 BestattG Nds. die Sargpflicht. Die verstorbene Person wird also grundsätzlich in einem Sarg beigesetzt. Eine Ausnahme ist die Tuchbestattung, bei der die verstorbene Person nur in ein Leinentuch gehüllt wird. Sie spielt etwa für Menschen muslimischen oder jüdischen Glaubens eine wichtige Rolle. Eine Tuchbestattung ist nur mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde erlaubt.
Auf dem Friedhof Wunstorf der Stifts-Kirchengemeinde ist eine Tuchbestattung nur im Grabfeld 16 möglich. Für den Mehraufwand berechnet die Kirchengemeinde 200 €. Ob andere Friedhöfe eine Tuchbestattung zulassen, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung. Das vermittelte Bestattungshaus kann das für Sie klären.
Ablauf und Fristen
Nach dem Tod stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Danach können Sie ein Bestattungshaus beauftragen. Nach § 7 Abs. 1 BestattG Nds. soll die verstorbene Person innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden. Der Sterbefall muss spätestens am 3. Werktag beim Standesamt Wunstorf angezeigt werden.
Für den Zeitpunkt der Beisetzung gibt § 9 BestattG Nds. einen Rahmen vor: Frühestens 48 Stunden nach dem Tod darf bestattet werden, und die Bestattung soll innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Innerhalb dieser Spanne stimmt das Bestattungshaus den Termin mit der Friedhofsverwaltung, der Pastorin oder dem Pastor beziehungsweise einer freien Trauerrednerin oder einem Trauerredner und mit Ihnen ab.
Zur Erdbestattung gehören in der Regel die Wahl des Sarges, die Versorgung der verstorbenen Person, die Trauerfeier und die Beisetzung. Auf Wunsch können Sie vorher in Ruhe Abschied am offenen Sarg nehmen. Sprechen Sie offen an, was Ihnen wichtig ist.
Grabarten für Särge in Wunstorf
Die Grabarten unterscheiden sich je nach Friedhof, weil die meisten Friedhöfe in Wunstorf von Kirchengemeinden getragen werden und eigene Ordnungen haben. Grundsätzlich gibt es zwei Formen: Das Reihengrab wird der Reihe nach vergeben und ist für eine Beisetzung bestimmt. Das Wahlgrab können Sie selbst aussuchen; es kann mehrere Stellen haben und eignet sich als Familiengrab.
- Friedhof Wunstorf: Reihengrab, Wahlgrab, Wahlgrab im Rasenfeld und Baumgrab für Särge.
- Friedhof Großenheidorn: Sarggräber als Einzel- oder Doppelgrab, Rasengrab mit oder ohne Pflanzbeet und Kindergrab.
- Friedhof Luthe: Reihengrab, Wahlgrab, Rasen-Reihengrab und Rasen-Wahlgrab.
- Städtische Friedhöfe: Sarg-Reihengrab, Rasen-Sarg-Reihengrab, Sarg-Wahlgrab und Rasen-Sarg-Wahlgrab.
Rasengräber werden mit Rasen eingesät und vom Friedhof gepflegt. Sie eignen sich, wenn die Angehörigen weiter entfernt wohnen oder die Grabpflege nicht selbst übernehmen können.
Ruhezeiten
Die Ruhezeit ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu belegt werden darf. Das Bestattungsgesetz Niedersachsen schreibt mindestens 20 Jahre vor (§ 14). Auf den städtischen Friedhöfen und auf dem Friedhof Wunstorf beträgt die Ruhezeit 25 Jahre, in Kolenfeld 30 Jahre. Auf dem Friedhof Großenheidorn gelten für Särge 30 Jahre. Auch in Luthe beträgt die Ruhezeit 25 Jahre.
Was kostet eine Erdbestattung in Wunstorf?
Die Kosten bestehen aus den Leistungen des Bestattungshauses und den Friedhofsgebühren. Die Bestatterleistungen nennt Ihnen das vermittelte Haus im schriftlichen Kostenvoranschlag. Die Friedhofsgebühren sind öffentlich festgelegt. Zwei Beispiele, nur Friedhofsgebühren, ohne Bestatterleistungen:
- Friedhof Wunstorf: Reihengrab 1.458 € + Erdbestattung 768 €2.226 €
- Städtisch: Sarg-Reihengrab 1.551 € + Ausheben und Verfüllen 717 €2.268 €
Hinzu kommt bei einer Trauerfeier die Kapelle: auf dem Friedhof Wunstorf 451 €, auf den städtischen Friedhöfen 414 €. In Großenheidorn kostet ein Sarg-Reihengrab 900 € und die Beisetzung 600 €, dazu kommt eine Verwaltungsgebühr von 100 €. Weitere Beispiele finden Sie unter Bestattungskosten.
Für die städtischen Friedhöfe ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Wunstorf zuständig, Telefon 05031 101-330. Die Gebühren regelt die städtische Gebührensatzung.
Erdbestattung im Umland
Auch für Orte rund um Wunstorf vermitteln wir Ihnen ein Bestattungshaus. Friedhöfe und Gebühren finden Sie auf den Ortsseiten, zum Beispiel Bestatter Neustadt am Rübenberge oder Bestatter Garbsen.
Sie möchten eine Erdbestattung besprechen? Nutzen Sie das Formular oder die Seite Kontakt. Wir vermitteln Ihnen kostenfrei ein geprüftes Bestattungshaus aus der Region, das sich bei Ihnen meldet.
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Häufige Fragen
Ist in Niedersachsen ein Sarg Pflicht?+
Ja. Nach § 11 Abs. 1 BestattG Nds. gilt Sargpflicht. Eine Tuchbestattung ist nur ausnahmsweise mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde möglich.
Ist eine Tuchbestattung in Wunstorf möglich?+
Auf dem Friedhof Wunstorf der Stifts-Kirchengemeinde ist eine Tuchbestattung nur im Grabfeld 16 und nur mit Genehmigung der Gesundheitsbehörde möglich. Für den Mehraufwand berechnet die Kirchengemeinde 200 €.
Wann findet eine Erdbestattung statt?+
Nach § 9 Abs. 1 BestattG Nds. darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden. Nach § 9 Abs. 2 soll die Bestattung innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
Was kostet ein Sarggrab in Wunstorf?+
Auf dem Friedhof Wunstorf kosten Reihengrab und Erdbestattung zusammen 2.226 €. Auf den städtischen Friedhöfen kosten Sarg-Reihengrab und Ausheben zusammen 2.268 €. Das sind nur Friedhofsgebühren, ohne Bestatterleistungen.
Wie lange ist die Ruhezeit bei einer Erdbestattung?+
Gesetzlich mindestens 20 Jahre (§ 14 BestattG Nds.). Auf den städtischen Friedhöfen und dem Friedhof Wunstorf gelten 25 Jahre, in Kolenfeld 30 Jahre und in Großenheidorn für Särge 30 Jahre.
Quellen: Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.), Friedhof Wunstorf, Stifts-Kirchengemeinde, Friedhofsgebührenordnung Stifts-Kirchengemeinde 2023, Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wunstorf (5. Änderung, in Kraft 01.01.2026), Friedhofssatzung der Stadt Wunstorf vom 14.12.2022, Friedhof, Kirchengemeinde Großenheidorn, Friedhof, Kirchengemeinde Luthe.