Friedhöfe in Wunstorf und den Ortsteilen
Sie suchen einen Friedhof in Wunstorf? Im Stadtgebiet gibt es kirchliche und städtische Friedhöfe, und wer zuständig ist, hängt vom Ortsteil ab. Auf dieser Seite finden Sie alle Friedhöfe mit Träger und Ansprechstelle, die Grabarten der städtischen Friedhöfe, die Ruhezeiten und die wichtigsten Gebühren. Wir sind ein Vermittlungsdienst und verbinden Sie kostenfrei mit einem geprüften Bestattungshaus aus der Region, das die Beisetzung auf dem gewünschten Friedhof organisiert.
Kirche oder Stadt: wer ist Träger?
In Wunstorf ist die Trägerschaft anders verteilt, als viele erwarten. Nach Angaben der Stadt Wunstorf verwaltet die Stadt selbst nur die Friedhöfe in Bokeloh, Idensen, Kolenfeld, Mesmerode, Luthe (städtischer Teil). Alle übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet sind kirchlich. Das gilt auch für den großen Friedhof in der Kernstadt, der der Ev.-luth. Stifts-Kirchengemeinde Wunstorf gehört. Die Stifts-Kirchengemeinde ist außerdem für die Friedhöfe in Klein Heidorn, Blumenau und Liethe zuständig.
Für Sie als Angehörige hat das praktische Folgen. Auf städtischen Friedhöfen gelten die Friedhofssatzung der Stadt vom 14.12.2022 und die städtische Friedhofsgebührensatzung. Auf kirchlichen Friedhöfen legt die jeweilige Kirchengemeinde Friedhofsordnung, Grabarten und Gebühren selbst fest. Die Beträge unterscheiden sich deshalb zum Teil deutlich, und auch die Ansprechstelle ist eine andere: Für einen kirchlichen Friedhof wenden Sie sich an das Friedhofs- oder Pfarrbüro der Gemeinde, für einen städtischen Friedhof an den Fachbereich Steuern und Abgaben im Rathaus.
Ein Sonderfall ist Luthe. Dort gibt es einen kirchlichen Teil der Ev.-luth. Kirchengemeinde Luthe und daneben einen städtischen Teil mit einer anonymen Gemeinschaftsanlage. In Steinhude ist zu beachten, dass die Kirchengemeinde zur Landeskirche Schaumburg-Lippe gehört.
Alle Friedhöfe mit Träger und Ansprechstelle
| Friedhof | Träger | Ansprechstelle |
|---|---|---|
| Friedhof Wunstorf | kirchlich | Friedhofsbüro der Stifts-Kirchengemeinde, Tel. 05031 16885 |
| Friedhof Steinhude | kirchlich | Friedhofsverwaltung im Gemeindebüro, Tel. 05033 1526 |
| Friedhof LutheKarl-Gutkes-Weg / Friedhofsstraße, 31515 Wunstorf-Luthe | kirchlich und städtisch | Pfarrbüro der Kirchengemeinde Luthe, Tel. 05031 74283; städtischer Teil: Stadt Wunstorf, Tel. 05031 101-330 |
| Friedhof Großenheidorn | kirchlich | Pfarrbüro der Kirchengemeinde Großenheidorn, Tel. 05033 5230 |
| Friedhof Bokeloh | städtisch | Fachbereich Steuern und Abgaben, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, Tel. 05031 101-330 |
| Friedhof Idensen | städtisch | Fachbereich Steuern und Abgaben, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, Tel. 05031 101-330 |
| Friedhof Kolenfeld | städtisch | Fachbereich Steuern und Abgaben, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, Tel. 05031 101-330 |
| Friedhof Mesmerode | städtisch | Fachbereich Steuern und Abgaben, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, Tel. 05031 101-330 |
Für die städtischen Friedhöfe Bokeloh, Idensen, Kolenfeld und Mesmerode nennen wir keine Straßenadresse, weil die Stadt sie in ihren Unterlagen nicht angibt. Die Lage erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung. Ausführliche Seiten gibt es für den Friedhof Wunstorf, den Friedhof Steinhude, den Friedhof Luthe und den Friedhof Großenheidorn.
Grabarten auf den städtischen Friedhöfen
Nicht jede Grabart gibt es auf jedem städtischen Friedhof. Die folgende Übersicht zeigt, wo welche Grabart angeboten wird. Ein Häkchen bedeutet, dass die Grabart auf dem Friedhof vorhanden ist. Ob aktuell eine passende Grabstätte frei ist, klärt das Bestattungshaus mit der Friedhofsverwaltung.
| Grabart | Bokeloh | Idensen | Kolenfeld | Luthe (städt.) | Mesmerode |
|---|---|---|---|---|---|
| Sarg-Reihengrab | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Sarg-Wahlgrab | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Rasen-Reihengrab Sarg | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Rasen-Wahlgrab Sarg | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| Rasen-Wahlgrab mit Pflanzbeet | ✓ | ||||
| Kindergrab | ✓ | ✓ | |||
| Urnen-Reihengrab | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Urnen-Wahlgrab | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Rasen-Urnengräber | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Rasen-Urnengrab unterm Baum | ✓ | ✓ | |||
| Urnengrab mit Dauerbepflanzung | ✓ | ✓ | |||
| Urnengrab mit Dauerbepflanzung unterm Baum | ✓ | ✓ | |||
| Anonyme Gemeinschaftsanlage | ✓ |
Klassische Sarg- und Urnengräber als Reihen- oder Wahlgrab gibt es in Bokeloh, Idensen, Kolenfeld und Mesmerode. Pflegefreie Rasengräber für Urnen ebenfalls auf allen vier Friedhöfen. Wer eine naturnahe Beisetzung sucht, findet Rasen-Urnengräber unter einem Baum in Bokeloh und Kolenfeld sowie Urnengräber mit Dauerbepflanzung unter einem Baum in Idensen und Kolenfeld. Ein Rasen-Wahlgrab mit Pflanzbeet bietet nur Mesmerode. Mehr zu naturnahen Formen lesen Sie unter Baumbestattung in Wunstorf.
Gebühren der städtischen Friedhöfe
Die städtischen Gebühren stehen in der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wunstorf (5. Änderung, in Kraft 01.01.2026). Einige Beispiele für die Grabnutzung: Sarg-Reihengrab 1.551 €, Sarg-Wahlgrab 2.039 € je Stelle, Urnen-Reihengrab 1.129 €, Rasen-Urnen-Reihengrab 1.181 €, anonymes Urnengrab 1.060 € und Kindergrab 779 €. Für das Ausheben und Verfüllen berechnet die Stadt beim Sarg 717 € und bei der Urne 179 €, für die Kapelle ab 11 Minuten 414 €.
Daraus ergeben sich zum Beispiel 2.682 € für Sarg-Reihengrab, Ausheben und Kapelle oder 1.239 € für ein anonymes Urnengrab mit Ausheben ohne Feier. Das sind nur Friedhofsgebühren, ohne Bestatterleistungen. Die Gebühren der kirchlichen Friedhöfe und weitere Rechenbeispiele finden Sie unter Bestattungskosten in Wunstorf.
Ruhezeiten
Das Bestattungsgesetz Niedersachsen schreibt in § 14 eine Mindestruhezeit von 20 Jahren vor. Die Friedhofsträger dürfen längere Zeiten festlegen. Auf den städtischen Friedhöfen beträgt die Ruhezeit 25 Jahre, in Kolenfeld 30 Jahre. Auf dem Friedhof Wunstorf und in Luthe sind es 25 Jahre, in Großenheidorn 30 Jahre für Särge und 20 Jahre für Urnen. Für Steinhude erfragen Sie die Ruhezeit bitte bei der Kirchengemeinde.
Die Ruhezeit ist wichtig für die Planung: Ein Reihengrab wird für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Bei einem Wahlgrab erwerben Sie ein Nutzungsrecht, das für weitere Beisetzungen in der Familie gedacht sein kann. Wie lange und zu welchen Bedingungen es verlängert werden kann, regelt der jeweilige Träger.
Welcher Friedhof ist der richtige?
Viele Familien wählen den Friedhof im eigenen Ortsteil oder dort, wo bereits Angehörige beigesetzt sind. Wichtig sind außerdem die gewünschte Bestattungsart, die verfügbare Grabart und die Frage, wer das Grab später pflegt. Für eine Feuerbestattung gilt in Niedersachsen: Die Urne muss nach § 12 Abs. 3 BestattG Nds. auf einem Friedhof beigesetzt werden. Mehr dazu unter Feuerbestattung in Wunstorf und Erdbestattung in Wunstorf.
Den Sterbefall zeigen Sie beim Standesamt der Stadt Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, spätestens am 3. Werktag an. Häufig übernimmt das Bestattungshaus diese Aufgabe. Friedhöfe im Umland finden Sie auf unseren Seiten für Bestatter Steinhude, Bestatter Neustadt am Rübenberge und Bestatter Garbsen.
Häufige Fragen zu Friedhöfen in Wunstorf
Welche Friedhöfe gibt es in Wunstorf?
Im Stadtgebiet gibt es kirchliche Friedhöfe, darunter den Friedhof Wunstorf in der Kernstadt, Steinhude, Großenheidorn und den kirchlichen Teil in Luthe, sowie die städtischen Friedhöfe Bokeloh, Idensen, Kolenfeld, Mesmerode und den städtischen Teil in Luthe.
Ist der Friedhof Wunstorf städtisch?
Nein. Der Friedhof Wunstorf in der Kernstadt gehört der Ev.-luth. Stifts-Kirchengemeinde Wunstorf. Das Friedhofsbüro liegt in der Senator-Meier-Str. 8, Telefon 05031 16885.
Wer ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Wunstorf?
Der Fachbereich Steuern und Abgaben, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, Telefon 05031 101-330. Er ist nur für Bokeloh, Idensen, Kolenfeld, Mesmerode und den städtischen Teil in Luthe zuständig.
Wie lange ist die Ruhezeit auf den Friedhöfen in Wunstorf?
Auf den städtischen Friedhöfen 25 Jahre, in Kolenfeld 30 Jahre. Auf dem Friedhof Wunstorf und in Luthe 25 Jahre, in Großenheidorn 30 Jahre für Särge und 20 Jahre für Urnen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 20 Jahre.
Was kostet ein Grab auf einem städtischen Friedhof in Wunstorf?
Nach der Gebührensatzung in Kraft seit 01.01.2026 kostet zum Beispiel ein Sarg-Reihengrab 1.551 €, ein Urnen-Reihengrab 1.129 € und ein anonymes Urnengrab 1.060 €. Dazu kommen Beisetzungsgebühren und die Leistungen des Bestattungshauses.
Beisetzung anfragen
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Quellen: Friedhofsangelegenheiten, Stadt Wunstorf, Friedhofssatzung der Stadt Wunstorf vom 14.12.2022, Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wunstorf (5. Änderung, in Kraft 01.01.2026), Friedhof Wunstorf, Stifts-Kirchengemeinde, Kontakt, Petruskirche Steinhude, Friedhof, Kirchengemeinde Luthe, Friedhof, Kirchengemeinde Großenheidorn, Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.). Alle Angaben ohne Gewähr, Bestatter Wunstorf ist ein Vermittlungsangebot und kein Bestattungsunternehmen.