Trauerfall in Wunstorf: Was jetzt zu tun ist
Ein Todesfall trifft die meisten Menschen unvorbereitet. In den ersten Stunden fällt es schwer, einen klaren Gedanken zu fassen. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch das, was nach dem Bestattungsgesetz Niedersachsen zu tun ist. Vieles davon übernimmt das Bestattungshaus, das wir Ihnen kostenfrei vermitteln.
Zuerst: Atmen Sie durch
Wenn ein Mensch zu Hause gestorben ist, müssen Sie nicht sofort alles erledigen. Es ist erlaubt, sich einen Moment Zeit zu nehmen, Abschied zu nehmen und nahestehende Menschen anzurufen. Die gesetzlichen Fristen lassen Ihnen den nötigen Spielraum. Wichtig ist nur, dass zeitnah eine Ärztin oder ein Arzt gerufen wird.
Schritt 1: Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt
Nach §§ 3 und 4 BestattG Nds. muss jede verstorbene Person ärztlich untersucht werden, um den Tod festzustellen. Diese Untersuchung heißt Leichenschau. Stirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie die Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Im Krankenhaus oder im Pflegeheim veranlasst das Personal die Leichenschau.
Schritt 2: Die Todesbescheinigung
Nach der Leichenschau stellt die Ärztin oder der Arzt die Todesbescheinigung aus (§ 6 BestattG Nds.). Sie ist das wichtigste Dokument für alle weiteren Schritte: Ohne sie kann das Standesamt den Sterbefall nicht beurkunden und das Bestattungshaus die verstorbene Person nicht überführen. Bewahren Sie die Bescheinigung sorgfältig auf und geben Sie sie dem Bestattungshaus.
Schritt 3: Bestattungshaus beauftragen und Überführung
Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, können Sie ein Bestattungshaus beauftragen. Über unser Formular vermitteln wir Ihnen kostenfrei ein geprüftes Bestattungshaus aus der Region, das sich bei Ihnen meldet. Nach § 7 Abs. 1 BestattG Nds. soll die verstorbene Person innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden. Diese Überführung organisiert das Bestattungshaus.
Im ersten Gespräch klärt das Bestattungshaus mit Ihnen die nächsten Schritte und erstellt einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Erst danach entscheiden Sie über den Auftrag. Einen Überblick über die Kosten finden Sie unter Bestattungskosten.
Schritt 4: Sterbefall beim Standesamt Wunstorf anzeigen
Der Sterbefall muss spätestens am 3. Werktag nach dem Tod beim Standesamt angezeigt werden. Für Wunstorf und seine Ortsteile ist zuständig:
- Standesamt der Stadt Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf
- Telefon 05031 101-274, E-Mail standesamt@wunstorf.de
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 14:30 bis 17 Uhr
Für die Beurkundung braucht das Standesamt diese Unterlagen:
- Sterbefallanzeige
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- gegebenenfalls Eheurkunde
Die erste Sterbeurkunde kostet 20 €, jede weitere 10 €. In der Regel übernimmt das Bestattungshaus den Gang zum Standesamt. Weitere Informationen auf der Seite des Standesamts Wunstorf.
Schritt 5: Wer bestattungspflichtig ist
Nach § 8 Abs. 3 BestattG Nds. sind die Angehörigen in dieser Reihenfolge verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen:
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- Kinder
- Enkel
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Gibt es keine bestattungspflichtigen Angehörigen oder kümmert sich niemand, sorgt die Gemeinde für die Bestattung (§ 8 Abs. 4). Für Art und Ort der Bestattung ist der Wille der verstorbenen Person maßgeblich. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann die Übernahme nach § 74 SGB XII bei der Region Hannover, Team 50.15 (Träger der Sozialhilfe) beantragen; den Antrag stellen Sie über die Stadt Wunstorf.
Schritt 6: Bestattung und Trauerfeier planen
Nach § 9 Abs. 1 BestattG Nds. darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden. Nach § 9 Abs. 2 soll die Bestattung oder Einäscherung innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Gemeinsam mit dem Bestattungshaus entscheiden Sie über Bestattungsart, Friedhof und Trauerfeier. Informationen dazu finden Sie unter Erdbestattung, Feuerbestattung und Friedhöfe in Wunstorf.
Die meisten Friedhöfe in Wunstorf sind kirchlich. Für die städtischen Friedhöfe Bokeloh, Idensen, Kolenfeld, Mesmerode und den städtischen Teil von Luthe ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Wunstorf zuständig, Telefon 05031 101-330. Das Bestattungshaus stimmt den Termin mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung ab.
Was in den folgenden Wochen wichtig ist
Nach der Bestattung stehen weitere Aufgaben an: Arbeitgeber, Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen und Vermieter informieren, laufende Verträge kündigen und gegebenenfalls das Erbe klären. Für viele dieser Stellen brauchen Sie eine Sterbeurkunde. Lassen Sie sich deshalb gleich mehrere Exemplare ausstellen. Nehmen Sie sich für diese Aufgaben Zeit und bitten Sie Familie oder Freunde um Unterstützung.
Hilfe in der Trauer
Trauer braucht Zeit und manchmal Begleitung. Der Hospizdienst DASEIN bietet Trauerbegleitung an. Am Standort Wunstorf, Arnswalder Straße 20a, gibt es jeden 3. Sonntag im Monat das Angebot "Trauern in Bewegung". Auch in Neustadt am Rübenberge ist DASEIN erreichbar, mehr dazu unter Bestatter Neustadt am Rübenberge. Für Steinhude finden Sie Ansprechpartner unter Bestatter Steinhude.
Sie brauchen jetzt ein Bestattungshaus? Nutzen Sie das Formular oder die Seite Kontakt. Wir vermitteln Ihnen kostenfrei ein geprüftes Bestattungshaus aus der Region, das sich bei Ihnen meldet.
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Häufige Fragen
Was muss ich als Erstes tun, wenn jemand zu Hause stirbt?+
Rufen Sie eine Ärztin oder einen Arzt, zum Beispiel die Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Ärztin oder der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus.
Wann muss der Sterbefall beim Standesamt gemeldet werden?+
Spätestens am 3. Werktag nach dem Tod beim Standesamt der Stadt Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf. Das übernimmt in der Regel das Bestattungshaus.
Welche Unterlagen braucht das Standesamt?+
Die Sterbefallanzeige, die Todesbescheinigung, die Geburtsurkunde der verstorbenen Person und, falls sie verheiratet war, die Eheurkunde.
Wer ist für die Bestattung verantwortlich?+
Nach § 8 Abs. 3 BestattG Nds. in dieser Reihenfolge: Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister. Gibt es niemanden, sorgt die Gemeinde für die Bestattung (§ 8 Abs. 4).
Wo finde ich Hilfe in der Trauer?+
Der Hospizdienst DASEIN bietet Trauerbegleitung an. Am Standort Wunstorf, Arnswalder Straße 20a, gibt es jeden 3. Sonntag im Monat das Angebot "Trauern in Bewegung".
Quellen: Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.), Standesamt, Stadt Wunstorf, Friedhofsangelegenheiten, Stadt Wunstorf, Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe, Stadt Wunstorf, Hospizdienst DASEIN.